Haben Sie sich in letzter Zeit auch über die Schrankenanlagen in Fischamend geärgert? Die sind mitunter minutenlang geschlossen, ohne dass ein Zug in unmittelbarer Reichweite war. Anscheinend wurden vergangenen Herbst die Intervalle verlängert.

Eine Anfrage an die ÖBB ergab folgende Antwort:
„Die Rechtslage in Österreich sieht vor, dass die Art der Sicherung von schienengleichen Eisenbahnübergängen nicht ein Eisenbahnverkehrsunternehmen selbst festlegt, sondern die jeweilige Eisenbahnbehörde. Abhängig von der Strecke ist es als oberste Eisenbahnbehörde das BMIMI (Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur) oder die Eisenbahnbehörde in der jeweiligen Landesregierung bzw. im Zuge von Anschlussbahnen die Bezirksverwaltungsbehörde.
Für die Sicherung jedes einzelnen Eisenbahnüberganges gibt es daher einen Behördenbescheid, den die ÖBB als Eisenbahnverkehrsunternehmen penibel einhalten. Die Zuständigkeit zu prüfen, ob die Sicherung eines Eisenbahnüberganges ausreichend ist oder nicht, obliegt ebenfalls der jeweils zuständigen Eisenbahnbehörde.
Es steht jedem frei, bei bestehendem Zweifel die Überprüfung der Sicherung eines Eisenbahnüberganges bei der zuständigen Eisenbahnbehörde zu beantragen.
Unterschiedliche Annäherungszeiten ergeben sich aus den verschiedenen Geschwindigkeiten der Züge – Ein Schnellzug fährt mit ca. 160km/h und erreicht den Schranken daher früher, als ein haltender Pendlerzug, welcher im Einfahrweichenbereich mit 60km/h die Weiche passiert, und dann bis zum Erreichen des Schrankens um Einiges länger braucht, als ein Schnellzug.
Wir sind sogar verpflichtet die Schranken bei Zügen vorher zu schließen, auch wenn diese vor dem Schranken am Bahnsteig halten. Gesetzliche Schutzwegregelung!
Darüber hinaus müssen Signale für Züge so rechtzeitig freigestellt werden, dass die Züge bei Annäherung keine Halt zeigenden Signale antreffen. Dazu müssen die betroffenen Eisenbahnkreuzungen geschlossen sein.
Wir sind verpflichtet diese Vorgangsweise einzuhalten.“
Wir müssen das wohl so hinnehmen. Warum die (kürzeren) Intervalle von geschlossenen Schranken bis vor kurzem der Gesetzeslage entsprochen haben, fragen wir uns aber trotzdem.
Vielleicht könnte die Stadtgemeinde direkt beim BMIMI was erreichen? Einen Versuch wäre es wert. Denn die derzeitige Situation führt zu endlos langen Staus vor dem Schranken im Stadtgebiet und dadurch zu gefährlichen Situationen, wenn man als Fußgänger die Straße queren will.
































