Stadtfinanzen – Schlimmer geht immer!

Im aktuellen Scheinwerfer (Dezember 2020) haben wir den Voranschlag 2020 und den mittelfristigen Finanzplan 2021-2024 analysiert. In der Gemeinderatssitzung haben wir auf das Fehlen der Kleininvestitionen für die Jahre 2021-2024 hingewiesen, welche zur richtigen Ermittlung des Haushaltspotentials erforderlich sind. Aufgrund dieses Hinweises wurde der Voranschlag und der mittelfristige Finanzplan noch einmal adaptiert. Diese Änderung konnten wir leider im Scheinwerfer (Dezember 2020) noch nicht verarbeiten, weshalb wir an dieser Stelle die Ergänzung machen wollen.

Chefin, wie schaut denn eigentlich unsere Perspektive bis 2024 aus? Schlechter als im Scheinwerfer (Dezember 2020) dargestellt!

Das Haushaltspotential ist die Differenz der wiederkehrenden Erträge und der wiederkehrenden Aufwendungen. Dabei werden auch die Rückzahlungen von Schulden berücksichtigt. Es stellt eine wichtige Kenngröße für die aktuelle Leistungsfähigkeit der Stadtgemeinde dar. Ist das Haushaltspotential für den Zeitraum des mittelfristigen Finanzplans (2020-2024) negativ, muss ein Sanierungskonzept erstellt werden.

Haushaltspotential 2020-2024 negativ: Im aktuellen Voranschlag wurde nur das Haushaltspotential für 2020 ausgewiesen. Dieses ist mit – € 133.000,– negativ. Wir haben auf Grundlage der vorliegenden Daten das Haushaltspotential für die Folgejahre 2021 bis 2024 berechnet. Dieses ist durchgehend negativ. Im Scheinwerfer (Dezember 2020) haben wir bei der Berechnung entsprechend den Angaben des damals vorliegenden Voranschlages für 2021 bis 2024 keine wiederkehrenden Kleininvestitionen berücksichtigen können (dunkelroter Balken in der Abbildung). Aufgrund unseres Hinweises erfolgte nach der Gemeinderatssitzung eine Ergänzung der Kleininvestitionen für 2021-2024 (hellroter Balken in der Abbildung). Dadurch verschlechtert sich das Haushaltspotential im Vergleich zu dem im Schweinwerfer (Dezember 2020) ausgewiesenen Zahlen noch einmal um mehr als
€ 400.000,–.

…und Sanierungskonzept erforderlich: Im Ergebnis gilt, dass gemäß § 72b Abs. 1 Z.2. NÖ Gemeindeordnung von der aktuellen Stadtführung ein Sanierungskonzept erstellt werden muss, da das Haushaltspotential im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (2020-2024) durchgehend negativ ist.

Keine positive Entwicklung bei den Stadtfinanzen: Die Kinderstadt Fischamend hat leider schon lange vergessen, dass es unsere Kinder sind, die einmal die angehäuften Rekordschulden zurückzahlen müssen, und dass eine umsichtige und nachhaltige Finanzpolitik das Fundament für unser aller Zukunft ist. Um die Entwicklung unserer Stadtfinanzen beneidet uns sicherlich keine Nachbargemeinde!